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Flatrate oder nicht Flatrate? - Oder - Wenn Flatrates plötzlich keine mehr sind!


Vor einigen Monaten häuften sich die Meldungen über anbieterseitig gekündigte Flatrates. Woran liegt das? Ist das normal? Und welche Rechte haben Sie als Kunde?

Am Anfang war die Flatrate

Nicht einmal zehn Jahre ist es her, da war das Wort "Flatrate" in Bezug auf Internetsurfen oder gar telefonieren noch eher ein Fremdwort. Doch technischer Fortschritt und ein sich beschleunigender Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt, machten die "Flatrate" für Internet und Telefon populär und vor allem erschwinglich. Doch viele Anbieter hatten anscheinend schon damals die Rechnung ohne den "bösen" Kunden gemacht.


Wenn die Flatrate plötzlich doch keine mehr ist!

Günstig per Flatrate surfen und telefonieren
Bild: Telekom Presse

Erstmals im Jahre 2000 wurden erste Pauschaltarife zum Surfen rasch wieder eingestellt, da sie angeblich nicht wirtschaftlich seien. Auch im Jahr Jahre 2008 mehrten sich die Meldungen über plötzlich gekündigte Flatrateangebote oder Mahnschreiben an Kunden, dass Angebot weniger stark zu nutzen. Betroffen sind alle Arten von Flatrates. Also nicht nur DSL- oder VDSL-Flatrates.

Da gab es zum einen die Meldung, dass "Moobicent", ein Anbieter mobilen Internets, die Geschwindigkeit drossle bei zu hohem Verbrauch. Auch Base (base.de) machte wenig gute Schlagzeilen mit Kündigungen eines ähnlichen Mobilsurf-Angebotes bei einigen Kunden. Arcor (durch Vodafone übernommen) gesellte sich im April 2008 in die „Riege der Rüger“. Bereits 1.5 Stunden Telefongespräch nach Polen über die "Arcor Internationalflat I" wurden moniert. Mit der Begründung gewerblichen Nutzens. Die Liste der Anbieter wächst indes scheinbar weiter.

Ab und zu taucht auch heute noch DSL- und VDSL-Flatrates mit Begrenzungsverweisen in den AGBs der Provider auf. So schiebt etwa die Deutsche Telekom bei den VDSL-Tarifen einen Riegel bei 100 GB (Gigabyte) vor. Zumindest bei VDSL 25. Beim VDSL50-Tarif ist es doppelt so viel. Das ist für die meisten Nutzer nicht weiter schlimm, da man fast rund um die Uhr downloaden müsste, um den Wert zu erreichen. Dennoch stören sich einige Nutzer an der „Kastration“ eines Tarifes, der eigentlich „Flatrate“ heißt.


Woran liegt das?

Natürlich sind die jeweiligen Beweggründe für solches Gebären nur dem Anbieter selbst bekannt. Jedoch lassen sich vielerlei Vermutungen anstellen.

Flatrate-Angebote basieren anbieterseitig auf Mischkalkulationen. Das heißt einige Kunden werden viel telefonieren oder surfen. Manche gar über dem Durchschnitt. Ein Großteil jedoch telefoniert und surft vergleichsweise wenig - auch mit Flatrate. So zumindest die Theorie…

Da könnte auch der sprichwörtliche Hase im Pfeffer liegen. Denn mal Hand aufs Herz: Wer vorher Angst hatte, zu viel zu bezahlen und sich immer zurückgehalten hat, wird von einem neuen "Flatrate-Angebot" auch entsprechend Gebrauch machen. Zunächst sicherlich etwas mehr, bis ein gewisser Sättigungseffekt eintritt. Wenn der Anbieter dieses Verhalten nicht voraussieht, ist doch schließlich nicht der Kunde schuld. Zudem animiert die Werbung eben zu solch überschwänglichem Verhalten. Z.B. hieß es bei Base zur betreffenden Zeit in der Werbung "Deutschland quatscht sich leer". Wenn beim Kunden sich das ins Hirn brennt, wird das nächste Telefonat sicherlich nicht nur das Wesentliche enthalten, wie früher, wo der Tarifzähler ununterbrochen tickte.



Was tun und wer hat recht?

Zunächst einmal sollte klar sein, dass ein Werbeversprechen auch gehalten werden sollte. Wo Kaviar drauf steht, darf schließlich auch kein Quark drin sein. Wenn der Anbieter Vielnutzer reglementieren will, sollte er dies offen und deutlich in den AGB´s oder besser noch als Fußnote im Angebot vermerken. Wen das stört, muss halt einen anderen Provider wählen. Der Wettbewerb macht es möglich.

Plumpe, außerordentliche Kündigungen sollte man allerdings während der Vertragslaufzeit nicht immer ohne weiteres hinnehmen. Was viele nicht bedenken: Nicht nur der Kunde ist an Vertragslaufzeiten gebunden - auch der Anbieter. So ein Vertragsverhältnis ist zweiseitig und nicht einseitig. Die Verbraucherzentralen können hier mitunter sehr hilfreich sein. So führte eine Verbraucherzentrale in NRW eine Klage gegen Arcor durch. Im Betreffenden Fall wurde, wie oben angedeutet, einigen Kunden wegen angeblich gewerblicher Nutzung die Flat gekündigt.

Fakt ist allerdings: Wer ein normales Privatpaket bucht und dann als Geschäftsanschluss kräftig telefoniert und surft, ist eindeutig im Unrecht. Die meisten Anbieter schließen dies in den AGB´s kategorisch aus, denn dafür gibt es spezielle Businesstarife. Daher verweisen viele Provider in Ihrer Kündigungsbegründung auf diesen Umstand.


Hilfreiches:

» DSL- und VDSL-Flatratetarife vergleichen
» Unzufrieden: Tipps zum Anbieterwechsel



Bild rechts oben: © Darren Baker - Fotolia.com


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