Bereits im März dieses Jahres beschloss die Bundesnetzagentur, dass die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zu den Schaltverteilern gewähren muss. Doch die DT AG wehrte sich gegen diesen Beschluss und erhob Eilklage vorm Verwaltungsgericht Köln. Diese Klage wurde aber nun zurückgewiesen. Das ist eine wichtige Entscheidung für die Versorgung der noch “weißen Flecken” beim Breitbandausbau.
weiter [...]
