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Feb 26 2015

 von: Redaktion dsl-tarifjungle.de

Der Wechsel des Telefon- und Internetanbieters muss laut dem Telekommunikationsgesetz innerhalb eines Tages abgeschlossen sein. Treten länger andauernde Versorgungsunterbrechungen auf, verhängt die Bundesnetzagentur hohe Bußgelder gegen die verantwortlichen Anbieter. Ein deutsches Telekommunikationsunternehmen muss nun 75.000 Euro zahlen, da vermehrt Beschwerden bei der Netzagentur eingingen.

Anbieter müssen sich beim Wechsel an Vorgaben halten

Beim Anbieterwechsel vom betroffenen Unternehmen zu einem der Konkurrenten waren viele Verbraucher längeren Unterbrechungen der Versorgung ausgesetzt. Die Folgen sind klar: Firmen sind beispielsweise schlecht erreichbar, Privatpersonen haben über einen längeren Zeitraum hinweg kein Internet und Telefon mehr. Die Bundesnetzagentur möchte mit diesen Bußgeldern Endkunden vor solchen „… langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel …“ schützen. Mehr als 70 Prozent der bisherigen Beschwerden wurden erfasst und führten zu hohen Geldbußen für die jeweiligen Anbieter.

 

Ungefähr 5.000 Verbraucher berichteten der Netzagentur im vergangenen Jahr von längerfristigen Ausfällen der Versorgung beim Anbieterwechsel. Der Einsatz für diese Kunden ist für die Bundesnetzagentur selbstverständlich, dies werde auch von den Telekommunikationsanbietern erwartet. Die Anzahl der Vorfälle blieb in den letzten Jahren unverändert hoch, es besteht laut Jochen Homann, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur „ … dringender Verbesserungsbedarf …“.

Sowohl alter als auch neuer Anbieter verantwortlich

Bei einem Anbieterwechsel sieht das Telekommunikationsgesetz einen Ausfall der Internet- und Telefonverbindung zwar vor, doch darf dieser nicht länger als einen Tag andauern. Die Telekommunikationsunternehmen sind dazu angehalten, für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu sorgen. Gehen mehrere Verbraucherbeschwerden über einen Anbieter bei der Netzagentur ein, wird ein Bußgeld gegen diesen verhängt. Die Höhe der Geldbuße hängt von mehreren Faktoren ab, bis zu 100.000 Euro Strafe können anfallen.

 

Die Bundesnetzagentur hat eine Beschwerdestelle eingerichtet, die eigens für Probleme beim Anbieterwechsel zuständig ist. Betroffene Kunden der Telekommunikationsdienstleister sollen sich bei Vorfällen zuerst an das Unternehmen selbst und dann an die Beschwerdestelle wenden. Das Angebot der Netzagentur wird in den letzten Jahren immer mehr in Anspruch genommen.

 

Quelle: Bundesnetzagentur

 


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