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Jun 19 2013

 von: FxS

Die Deutsche Telekom hat mit ihren Drosselplänen nicht nur zahlreiche Kunden verärgert. Vielmehr lockt der Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit auch weitere Akteure an. Wirtschaftsminister Philipp Rösler hat sich früh in die Debatte eingeschaltet. Kürzlich ist die Telekom den Verbrauchern entgegengekommen.

Telekom muss viel Kritik einstecken

Die Telekom ist unfreiwillig zum Auslöser einer bundesweiten Debatte um die Netzneutralität geworden. In sozialen Netzwerken und Blogs wird die Drossel auf jede erdenkliche Weise auseinandergenommen. Die Ausdauer der Netzgemeinde ist dabei groß: aus einem Aufschrei der Empörung ist ein medial begleitetes Dauerfeuer geworden. Das Wirtschaftsministerium hat kürzlich Details zu einer Verordnung bekannt gegeben, die die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Einflussmöglichkeiten der Bundesnetzagentur (BNetzA) spürbar verbessern sollen.

Netzneutralität, Routerzwang und Kompetenzen für die BNetzA

Laut Ministeriumssprecherin Julia Schwartz existiert bereits ein fertiger Entwurf zur Verordnung, der am Montag den betroffenen Ressorts zugesandt wurde. Im Juli soll es dann zu einer Anhörung von Ländern und Verbänden kommen, damit sich das Kabinett noch in dieser Legislaturperiode mit der Verordnung befassen kann. Inhaltlich werden drei Schwerpunkte gesetzt. Erstens die Netzneutralität, die nach dem „Best Effort“-Prinzip sichergestellt werden soll. Hierbei geht es um schnellstmögliche Übermittlung von Diensten, unabhängig vom Anbieter. Am Angebot von Volumentarifen ändert sich dadurch nichts, diese werden auch weiterhin problemlos umzusetzen sein. Der zweite Punkt umfasst den Routerzwang, hier soll mehr Freiheit hergestellt werden, der Nutzer soll über ein Gerät seiner Wahl online gehen können. Drittens wird eine Erweiterung der Handlungskompetenzen der BNetzA angestrebt. Bei Verstößen soll sie nun eingreifen können, was bisher nicht möglich ist.

Neue Drosselgeschwindigkeit: fünffache Übertragungsrate

Ein präventives Entgegenkommen der Telekom besteht indessen in der Ankündigung, die Mindestgeschwindigkeit nach dem Erreichen der Volumengrenze zu verfünffachen. Das heißt ab 2016 wird nicht mehr auf 384 KBit/s abgebremst, sondern „nur“ noch auf zwei MBit/s. Dies gilt rückwirkend für alle seit dem 2. Mai 2013 abgeschlossenen Verträge. Für viele Verbraucher wird auch dieser Wert noch einen schmerzhaften Einschnitt darstellen. Ironischerweise beruft sich die Telekom dabei auf die Breitbandstrategie der Bundesregierung, die ein MBit/s als Mindestrichtwert für die Breitbandversorgung ausgegeben hat.

Weiterführendes

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Quellen: ZDF, Deutsche Telekom

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