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Jul 12 2013

 von: FxS

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und die heimischen Telekommunikationsunternehmen haben ihre Positionen dargelegt, jetzt gibt die EU-Kommission ihre Expertise ab. Innerhalb eines Monats wird der deutsche Entwurf zum wettbewerbsorientierten Einsatz von Vectoring untersucht. Nach Einwänden der Anbieter hatte die BNetzA ihren ursprünglichen Entwurf präziser gestaltet.

Die Verheißungen von Vectoring sind für den Endverbraucher nur allzu verlockend. Mehr Geschwindigkeit, als bei handelsüblichem VDSL und das über alte Kupferkabel, ohne aufwändige Erdarbeiten? Doch der Pferdefuß kam gleich mit der Vorstellung der Technologie. Die integralen Kabelverzweiger (KVz) müssen unter die Kontrolle eines einzelnen Unternehmens gestellt werden. Nur so kann der Geschwindigkeitszuwachs der verwendeten Kupferdoppelader-Kabel wirklich beherrscht werden. Die BNetzA hatte also alle Hände voll zu tun, eine befürchtete Re-Monopolisierung durch die Deutsche Telekom abzuwenden und gleichzeitig Vectoring am Leben zu erhalten.

Mehr Rechte für Telekom-Konkurrenten

Um Telekom und Mitbewerber zufriedenzustellen, wurde daher ein ganzer Satz an Spielregeln aufgestellt. Besonderen Schutz genießt der Ausbau von staatlich geförderten Knotenpunkten. Hier darf der Zugang nicht verweigert oder gekündigt werden. Auch KVz, zu denen sich erst nach Erschließung eine parallele Festnetzinfrastruktur mit einer Anbindung an 75 Prozent der vorhandenen Gebäude etabliert, sind von einer „Rückholung“ der Telekom ausgenommen. Ein Bestandsschutz gilt weiterhin für den verbindlich bestellten Ausbau eines KVz bei der Telekom, mit dem Stichdatum der endgültigen Regulierungsentscheidung.

 

Damit der Vectoring-Ausbau nicht als reines Druckmittel gegenüber unliebsamer Konkurrenz eingesetzt wird, entsteht ein Vectoring-Register. Hier werden regelmäßig Soll- und Ist-Zustand beim Ausbau festgehalten und abgeglichen. Unter anderem das dauerhafte Blockieren von KVz, nur über die vermeintliche Absichtsbekundung diese auszubauen, soll so verhindert werden. Für die BNetzA wird ein Instrumentarium an Sanktionen zusammengestellt, um unfairen Akteuren im Bedarfsfall auf die Finger klopfen zu können. Konkrete Maßnahmen wurden im derzeitigen Entwurf jedoch noch nicht festgehalten und müssen demnächst noch ausformuliert werden.

Konsens auf nationaler Ebene, Entscheidungsgewalt in Brüssel

Hoffnung schürt die Aussage von Jochen Homann, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, dass nun auch insbesondere für ländliche Gebiete eine gute Grundlage für den Aus- und Aufbau moderner Netze geschaffen worden sei: „Mit dem weiter entwickelten Vorschlag halten wir am Leitgedanken, nämlich Vectoring allen Marktakteuren zu ermöglichen und so den Breitbandausbau im Wettbewerb voranzutreiben, fest und präzisieren ihn.“ Die zahlreich eingegangen Stellungnahmen seien gehört worden und die konstruktiven Vorschläge finden sich im letzten Stand des Entscheidungsentwurfes wieder. Stimmt die „letzte Instanz“ auf EU-Ebene zu, wird das Kupfer in den nächsten Jahren sein letztes Gnadenbrot erhalten. Die Telekommunikationsunternehmen können auf diese Weise den Einsatz von zukunftsfähiger, aber teurer, Glasfaser weiter aufschieben.

 

Quelle: Bundesnetzagentur

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