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Jan 25 2013

 von: FxS

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich festgestellt hat, ist der Ausfall der Internetverbindung ein Grund zur Entschädigung. Im vorliegenden Fall konnte ein DSL-Anschluss mehrere Wochen lang nicht genutzt werden. Doch um sich auf diesen Präzedenzfall berufen zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.

 

Der Kunde wollte eigentlich nur seinen Tarif umstellen lassen. Doch ein Patzer seitens des Providers verhinderte in der Folge wochenlang den Internetzugriff. Neben dem reinen Zugang zum Netz, wurden über den Anschluss auch Telefon- und Fax-Verkehr abgewickelt. Folglich waren Voice und Fax over IP ebenfalls nicht mehr möglich. Der Kunde wurde dadurch zu einem Anbieterwechsel gezwungen und musste ein Mobiltelefon zur Sprachtelefonie verwenden. Bereits in den Vorinstanzen wurden dem Kläger die Erstattung der Mehrkosten für den neuen Internetzugang und das Handy zuerkannt. Nun ging es noch um den Schadenersatz für den Internetausfall.

Telefon und Fax sind leicht ersetzbar

Der BGH ist der Ansicht, dass der Ausfall bei der Nutzung eines Wirtschaftsgutes nur in grundsätzlichen Fällen kompensiert werden kann. Diese Schwelle ist erreicht, wenn die Lebenshaltung auf materieller Ebene merklich beeinträchtigt wird. Dazu gehöre nicht der Ausfall der Fax-Funktion. Diese stelle lediglich die beschleunigte Versendung von Bildern und Texten, gegenüber dem Postweg, dar. Dabei kommt es auch zu der vermeintlich widersprüchlichen Aussage, dass das Fax gerade im privaten Bereich ohnehin von dem digitalen Versand ersetzt wurde. Hier wurde die Fax-Funktion also als eigenständige Leistung, isoliert vom Internetanschluss, bewertet.

 

Ebenfalls keine Entschädigung rechtfertigt ein nicht funktionierendes Festnetztelefon. Zwar ist die Telefonie ein integraler Bestandteil des täglichen Lebens, mit der Nutzung eines Mobiltelefons habe dem Kläger aber ein angemessener Ersatz zur Verfügung gestanden. So muss ihm der dafür entstandene Mehraufwand vergütet werden. Ein Schadenersatz kommt hingegen nicht in Frage.

Internet elementar für den Lebensstandard

Ein ganz anderes Kaliber ist die Nutzung des Internets. Der zentrale und umfassende Zugang zu multimedialen Informationen sei entscheidend für die „Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht.“ Das breite thematische und qualitative Spektrum der Inhalte, umfasse ebenso leichte Unterhaltung, wie auch wissenschaftliche Abhandlungen. Es werden andere Medien, wie Lexika, Zeitschriften und Fernsehen, ersetzt. Es gibt einen globalen Austausch durch eMails, Foren, Blogs und soziale Netzwerke. Schließlich werden im Netz auch Geschäfte und Verträge abgeschlossen, sowie materielle Güter eingekauft. Der Verlust dieser Fähigkeiten muss, laut dem BGH, zu einem angemessenen Schadensersatz führen.

 

Quelle: Bundesgerichtshof; die Entscheidung kann hier nachgelesen werden.

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