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Aug 14 2013

 von: FxS

Das Oberlandesgericht Düsseldorf schiebt der Übernahme von KabelBW durch Liberty (Unitymedia) vorerst einen Riegel vor. Das Gericht befürchtet bei den derzeitigen Vorgaben des Bundeskartellamtes eine Wettbewerbsverzerrung. Das Urteil bringt ein Milliardengeschäft in Gefahr.

Bei Unitymedia KabelBW schien alles nach Plan zu laufen. Die Verleihung des Prädikates „sehr gut“ im renommierten Netztest der Connect und 129.100 neue Abonnenten im zweiten Quartal 2013, ergänzt um eine Umsatzsteigerung von acht Prozent, sprachen in den letzten Monaten für eine gesunde Entwicklung des frisch fusionierten Unternehmens. Nachdem das Bundeskartellamt (BKartA) im Dezember 2011 den Zusammenschluss von Unitymedia und KabelBW genehmigt hatte, wurde im Juli 2012 der Zusammenschluss mit der Gründung der Unitymedia KabelBW GmbH offiziell vollzogen.

Netcologne und Deutsche Telekom triumphieren

Am 13. August wurde noch Frank Meywerk als Chief Technology Officer (CTO, Technischer Leiter) des Unternehmens berufen, um den „Führungsanspruch bei digitalen Diensten auszubauen.“ Einen Tag später, am 14. August, traf dann die Hiobsbotschaft des OLG Düsseldorf ein. Das Gericht hebt die in 2011 getroffene Entscheidung des BKartA zur Erlaubnis der Fusion auf. Damit wurde den Beschwerden der Konkurrenten Netcologne und Deutsche Telekom stattgegeben. Klaus Schumacher, stellvertretender Pressedezernent des OLG formuliert: „Nach Ansicht des Gerichts sind die vom BKartA vorgesehenen Nebenbestimmungen nicht geeignet, die aus der Fusion resultierende Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung, die Unitymedia auf dem leitungsgebundenen Signalmarkt zukomme, hinreichend zu kompensieren.“ Zwar sei der Signalmarkt bisher primär in der Hand von regional begrenzten Anbietern, jedoch wäre in den kommenden drei bis fünf Jahren, aufgrund einer potentiellen Expansion von KabelBW, ein Konkurrenzverhältnis zu Unitymedia zu erwarten gewesen.

Muss die Fusion neu aufgerollt werden?

Der noch nicht rechtskräftige Beschluss des OLG kann jetzt innerhalb eines Monats von den Beteiligten und dem BKartA angefochten werden. Bleibt das Urteil bestehen, wird eine erneute Überprüfung der Fusion durch das BKartA fällig. Es müsste dann geprüft werden, ob der Zusammenschluss auch unter den geänderten Bedingungen seine Gültigkeit bewahren kann. Die Konsequenzen bei einem ungünstigen Ergebnis für Unitymedia KabelBW sind düster: „Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der von den Unternehmen bereits vollzogene Zusammenschluss rückgängig gemacht und die Unternehmen entflochten werden.“

 

Quellen: OLG Düsseldorf, Unitymedia KabelBW

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