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Aug 14 2014

 von: Maximilian Müller

Die sogenannte Störerhaftung, von der bisher nur Internetprovider in Deutschland befreit waren, könnte schon bald nicht mehr nur für Provider, sondern für eine Vielzahl anderer Parteien gelten. Das Haftungsprivileg, bei dem es um Rechtsverstöße durch Internetnutzer geht, könnte schon bald für viele WLAN-Betreiber nicht mehr gelten.

Bisher nur Provider befreit

Wenn ein Nutzer bislang beispielsweise urheberrechtlich geschützte Inhalte über die Leitung eines Providers herunterlädt, kann der Provider dafür nicht haftbar gemacht werden. Er verfügt über das sogenannte Haftungsprivileg, da er unmöglich alle Rechtsverstöße, die innerhalb der von ihm bereitgestellten Infrastruktur passieren, unmöglich kontrollieren kann.

Größeres Haftungsprivileg

Dieses Haftungsprivileg müsste eigentlich auch für die Betreiber kleinerer WLAN-Netze gelten. Denn wenn man als Nutzer illegale Inhalte in einem Café herunterlädt, wird bisher der Cafébesitzer als Betreiber des WLAN-Netzes haften. Dieser hat jedoch, genau wie der Provider, keine Möglichkeit, ständig alle Aktivitäten innerhalb seines Netzes zu kontrollieren. Viele Gastwirte oder auch Betreiber öffentlicher Einrichtungen richten aus genau diesem Grund erst gar kein freies WLAN-Netz ein.

Betreiber mehr und mehr von Pflichten befreit

WLAN-Betreiber können nun durch die Einarbeitung eines neuen Gesetzesentwurfs für das Telemediengesetz nicht mehr für Rechtsverstöße in ihren Netzen haftbar gemacht werden. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Impulsgeber beim Entwurf, möchte den Betreibern künftig nur noch eine “zumutbare Pflicht” auferlegen. Wie genau sich diese Aussage dann in der neuen Gesetzgebung niederschlägt, ist allerdings noch unklar, denn bisher ist der Entwurf noch nicht fertiggestellt.

Steigerung der freien Netze

Was klar ist: Die Anzahl freier Netze wird sich durch eine Etablierung des Entwurfes mit Sicherheit stark erhöhen. Somit blickt man als Nutzer auf höhere WLAN-Verfügbarkeiten im öffentlichen Raum und vor allem eine Steigerung frei verfügbarer Netze. Der Entwurf soll im Übrigen noch im August diesen Jahres fertiggestellt werden. Die einzige Frage die bleibt, bezieht sich dann auf den privaten WLAN-Bereich. Wie sich der Gesetzesentwurf hierauf auswirken könnte, ist bislang allerdings noch unklar.

Quelle: RP-Online

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