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Nov 24 2009

 von: MK

Bereits im März dieses Jahres beschloss die Bundesnetzagentur, dass die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zu den Schaltverteilern gewähren muss. Doch die DT AG wehrte sich gegen diesen Beschluss und erhob Eilklage vorm Verwaltungsgericht Köln. Diese Klage wurde aber nun zurückgewiesen. Das ist eine wichtige Entscheidung für die Versorgung der noch „weißen Flecken“ beim Breitbandausbau.

Zugang zu Schaltverteilung wichtig für schnellen Breitbandausbau

Im März erklärte die Bundesnetzagentur, dass die Telekom den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, der so genannten „letzten Meile“, auch an Schaltverteilern gewähren müsse. In Orten, in denen Breitband nur schlecht oder noch gar nicht erschlossen ist, soll die DT sogar solche Schaltverteiler bauen. Durch die Bündelung der DSL-Technik an nur einem Punkt wird die Breitbanderschließung auf dem Land erheblich vereinfacht. Außerdem wird die Länge der Leitung zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden verkürzt.

Blockadehaltung der Telekom

Die Telekom wehrte sich bisher, den Zugang zu den Schaltverteilern frei zu geben. Auch nach dem Beschluss der Bundesnetzagentur wurde diese Blockade-Haltung weiter fortgesetzt. Die DT war verärgert darüber, dass sie den Breitbandausbau ihrer Konkurrenten mitfinanziert. Im Juni erfolgte deshalb eine Eilklage vorm Verwaltungsgericht Köln (Wir berichteten). Diese Klage wurde aber nun abgelehnt. Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur äußerte sich dazu: „Ich hoffe, dass die Deutsche Telekom die Schaltverteiler-Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt. Gleichzeitig appelliere ich an sie, auf diese Weise gemeinsam mit den Wettbewerbern den Ausbau bisher nicht oder nur unzureichend versorgter Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen zügig voranzutreiben und so ein wichtiges Anliegen der Breitbandinitiative der Bundesregierung umzusetzen.“

VATM: „Wichtige Entscheidung für Breitbandausbau auf dem Land“

Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßte diese Entscheidung. Die bisherige Haltung der Telekom zu den Schaltverteilern verhinderte den schnellen Breitbandausbau in den ländlichen, unterversorgten Regionen, obwohl dies technisch schon möglich gewesen wäre. Zur weiteren Vorgehensweise kündigte Jürgen Grützner, VATM-Geschäftsführer, an: „Zahlreiche Unternehmen warten jetzt nur auf den Startschuss, mit den neuen Schaltverteilern loslegen zu können. Sobald die Gründe für die Entscheidung des VG Köln vorliegen, wird der VATM eine eigene Arbeitsgruppe zum Thema Schaltverteiler einrichten. Wir werden alles daran setzen, den Breitbandausbau per Funk, aber auch per Festnetz auf dem Lande weiter voranzubringen.“

 

Quellen:
VATM Presse
& Bundesnetzagentur.de

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