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Okt 06 2009

 von: SL

Immer noch finden sich auf der DSL-Versorgungskarte „weiße Flecken“. So werden Gebiete bezeichnet, die in Bezug auf die Breitbandanbindung unterversorgt sind. Finanzspritzen der EU sollen diese Versorgungslücken schließen.

Rund 1 Milliarde Euro aus EU-Konjunkturprogramm

Diese Summe möchte die EU für die Entwicklung ländlicher Räume bereitstellen. Ein großer Teil davon soll in die Anbindung an das schnelle Internet investiert werden. Dies ist sogar in speziellen Richtlinien manifestiert. Diese besagen, dass die öffentlichen Mittel zuforderst zur Schließung sogenannter „weißer Flecken“ genutzt werden sollen.

Arten der Breitbandregionen

Die herausgegebenen Leitlinien sollen die Regionen nach ihrer Breitbandversorgung einordnen und kennzeichnen. Zum einen existieren die „schwarzen Flecken“. Darunter sind Gebiete zu verstehen, in denen mehrere Wettbewerber Breitbandanschlüsse anbieten und demnach keine Fördermittel für den weiteren Ausbau benötigt werden. Zum anderen gibt es die „grauen Flecken“. Hier ist nur ein Anbieter mit einen eigenen Netzwerk vertreten und die Erschließung durch einen zweiten Provider erscheint unwahrscheinlich. Unter bestimmten Umständen könnten hier öffentliche Hilfen in Anspruch genommen werden. Außerdem sind die „weißen Flecken“ auf der Landkarte vertreten. Diese sollen im Mittelpunkt des Programms stehen, da hier noch keine breitbandige Internetverbindung verfügbar ist. Wie es weiter heißt, sollen bei der Ausschreibung grundsätzliche alle Varianten, von DSL über Kabel-Internet bis hin zu Satelliten- und Mobilfunktechniken, Beachtung finden.

In Deutschland noch rund 400.000 Haushalte unterversorgt

Erst kürzlich wurde die konkrete Zahl der unterversorgten Haushalte genannt. Demnach seien etwa 390.000 Haushalte in 231 Gemeinden noch nicht an das Breitbandnetz angeschlossen. Diese Zahlen haben sich in den vergangenen vier Jahren nur gering verändert. Was auf den ersten Blick verwunderlich scheint, lässt sich jedoch einfach erklären. Erst in diesem Jahr hat die Bundesregierung ihre Definition einer Breitbandverbindung an aktuelle Zahlen angepasst. Jetzt gelten Anschlüsse mit einer Mindestbandbreite von 1 MBit/s als breitbandig. Vorher galten 128 KBit/s (doppelte ISDN-Geschwindigkeit) als Mindestanforderung.

Weiterführendes

» Kein DSL verfügbar -> Ratgeber
» DSL Verfügbarkeit prüfen

Quelle: Europäische Union

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