Die Entscheidung ist gefallen. Breitbandinternet für jeden wird nicht als gesetzliche Verpflichtung im Grundgesetz verankert. Am 27. Oktober hat der Deutsche Bundestag final über Neuerungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) abgestimmt und sich gegen einen Breitbanduniversaldienst entschieden. Welche anderen Wege beschritten werden können, um den Breitbandausbau voranzutreiben, darüber wurde wenige Stunden später auf dem VATM-Tele-Kompass in Berlin diskutiert. weiter […]