Wegen der Drosselung von Internet-Anschlüssen ist Kabel Deutschland von einem Gericht zur genaueren Auskunft über die Beschränkung von Bandbreiten verpflichtet worden. Verbraucherschützer hatten geklagt, weil der Netzbetreiber in Anzeigen nicht auf ein vertraglich beschränktes Datenvolumen hingewiesen hatte. weiter […]