Schlägt bei dem Wechsel zu einem anderen Internetanbieter die Übernahme der alten Telefonnummer fehl, ist das ein Grund zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. In dem vorliegenden Fall war ein Verbraucher wochenlang telefonisch nur eingeschränkt zu erreichen gewesen. weiter […]