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Jun 25 2009

 von: MK

Der Beschluss, dass die Deutsche Telekom AG seinen Wettbewerbern den Zugang zur „letzten Meile“ an einem Schaltverteiler gewähren muss, fiel bereits im März 2009. Nun legte die Bundesnetzagentur die entsprechenden Entgelte fest, die die Telekom von ihren Konkurrenten dafür verlangen darf.

Schaltverteiler für mehr Bandbreite

Die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) ist die so genannte „letzten Meile“ im Kabelnetz und stellt die letzte Leitungs-Verbindung von der Ortsvermittlungsstelle bis zum Hausanschluss des Kunden dar. Bereits im März 2009 (03.03.09) wurde die Deutsche Telekom von der Bundesnetzagentur dazu verpflichtet ihren Konkurrenten den Zugriff auf die TAL auch an einem Schaltverteiler zu gewähren. Diese Schaltverteiler muss die Telekom an Orten mit keiner oder schlechter Breitbandversorgung am Ortseingang aufbauen. Dadurch verkürze sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden. Mit dieser Vorkehrung wiederum, sind schnellere Bandbreiten für die Kunden möglich, so die Bundesnetzagentur. Durch die Bündelung an nur einem zentralen Ort, wird zudem die Breitband-Erschließung ländlicher Gebiete einfacher.

Entgelte festgelegt

Am 15. Juni hat die Bundesnetzagentur nun auch die vertraglich vereinbarten Gegenleistungen festgelegt, die die Telekom gegenüber den Wettbewerbern für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an einem Schaltverteiler geltend machen darf. Diese Entscheidung stand bislang aus. Es wurden zum einen die Entgelte, die monatlich zu entrichten sind, angeordnet. Diese sind abhängig von der Länge der Leitung zum Verteiler. Zum anderen wurde auch eine maximale Obergrenze für die Entgelte der wesentlichen Komponenten bei der Errichtung eines Schaltverteilers bestimmt.

weiterer wichtiger „Mosaikstein bei der Umsetzung der Breitbandinitiative“

Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur erklärte: „Mit dieser Entgeltgenehmigung liegen nunmehr alle Voraussetzungen vor, um den Breitbandausbau auch in bisher nicht oder nur unzureichend versorgten ländlichen Gebieten voranzutreiben. Insofern stellt die heutige Entscheidung zum TAL-Zugang am Schaltverteiler einen weiteren wichtigen Mosaikstein bei der Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung dar. Nachdem nun auch die ökonomischen Bedingungen feststehen, appelliere ich noch einmal an die Wettbewerber, von dieser Möglichkeit des TAL-Zugangs Gebrauch zu machen. Die Deutsche Telekom fordere ich auf, ihrerseits durch zügige Zugangsgewährung den von Allen gewünschten Breitbandausbau zu unterstützen.“

Bundesnetzagentur Presse

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