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Sep 13 2009

 von: MK

Das Verwaltungsgericht Köln gab eine wichtige Entscheidung über die von den Wettbewerbern an die Deutsche Telekom zu bezahlenden Entgelte für die so genannte „letzte Meile“ im Kabelnetz bekannt. Es könnte herauskommen, dass die konkurrierenden Unternehmen jahrelang zu viel zahlten.

VATM sieht in Entgelten Wettbewerbsnachteil

Die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) ist die so genannte „letzte Meile“ im Kabelnetz und stellt die letzte Leitungs-Verbindung von der Ortsvermittlungsstelle bis zum Hausanschluss des Kunden dar. Durch den Zugriff der Telekom-Wettbewerber auf die TAL, darf die Deutsche Telekom Entgelte verlangen, die von der Bundesnetzagentur festgelegt werden. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) bemängelte aber schon seit längerem, das für die Entgelte für den TAL-Zugang ein veraltetes Berechnungsmodell verwendet wird. Dadurch würden künstlich hohe Preise zugunsten der Telekom erzeugt und deren Wettbewerber stark belastet, da ihnen Geld für Investitionen in die Infrastruktur fehlt. „Ein künstlich hoher TAL-Preis bedeutet damit einen unmittelbaren Wettbewerbsnachteil für andere Anbieter“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Neuberechnung der monatlichen Entgelte

Daraufhin klagten mehrere Wettbewerberunternehmen vorm VG Köln. Dieses beschloss nun, dass die Festlegung der Bundesnetzagentur von 2001 für die Entgelte für den TAL-Zugang aufgehoben werden muss. Erst im März dieses Jahres legte die Bundesnetzagentur neue Entgelte fest, die allerdings auch nach dem alten Berechnungsmodell ermittelt wurden, obwohl im April 2008 bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieses Berechnungsmodell nicht als gerechtfertigt ansah. Sollte das Urteil vom VG Köln nun als rechtskräftig erklärt werden, so müssten die monatlichen Entgelte von 1999 bis 2001 sowie 2001 bis 2003 neu berechnet werden.

Rechtsstreit geht weiter

Noch ist dieses Urteil aber nicht endgültig und der Streit über die Höhe der Entgelte nicht abgeschlossen. Die Bundesnetzagentur und die DTAG können eine Beschwerde einlegen. Grützner meinte dazu: „Unabhängig davon und wie die Verfahren für die Folgejahre ausgehen werden, steht der Regulierer aus unserer Sicht nun vor der Herausforderung, die Berechnungsmodelle an die jüngsten Entscheidungen und Kriterien für die Preisfindungen des EuGH und des VG Köln anzupassen. Die Zeichen der Gerichte sind eindeutig. Das Preisregime muss schnellstens überarbeitet werden und an die tatsächlichen Wirtschaftsbedingungen angeglichen werden.“

Weiterführendes

» Weiterer Mosaikstein zur Umsetzung der Breitbandstrategie
» Eilklage Telekom
» Streit über Breitbandausbau nimmt kein Ende

Quelle: VATM Presse

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