
a) Wozu eigentlich wechseln?
Ein Providerwechsel kann aus vielerlei Gründen für Sie von Vorteil sein:
b) Ihre Wechsler-Checkliste:
Dafür stehen Ihnen, je nach Ausgangssituation, 2 Optionen zur Auswahl. Sind Sie zur Zeit bei der Deutschen Telekom, stellt sich die Frage, ob der T-Net-Anschluss bestehen bleiben soll oder nicht. Alternativ bietet sich ein Wechsel weg von der Telekom zu einem Drittanbieter an. Umgekehrt funktioniert das natürlich ebenfalls. Das folgende Schema gibt Aufschluss über die Möglichkeiten und Wege.

a) den Telekom–Telefonanschluss behalten
Bei dieser Variante wechselt man mit DSL zwar zu einem anderen Anbieter, behält aber den T-Net-Telefonanschluss. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Resale DSL-Anschluss. Dabei zahlen Sie sowohl die T-Net-Grundgebühr und zusätzlich den Betrag für DSL. Dieses Modell wird kaum noch angeboten. Meist nur in Ausnahmefällen, wenn der Anbieter X keinen eigenen Anschluss stellen kann. Wir empfehlen Komplettanschlüsse aus Telefon und Internet ohne T-Net-Anschluss.
Wer von anderen Anbietern enttäuscht wurde und nun wieder zur Telekom zurück wechselt, sollte ebenfalls ein Komplettpaket aus Internetflat und Festnetzflat wählen. Zum Beispiel „Call&Surf Comfort“ ab 34.95 € monatlich. Der Preis für den T-Net-Anschluss ist übrigens schon enthalten.
b) zu einem neuen Telefon- und DSL-Anbieter wechseln
Ich bin momentan bei der Deutschen Telekom:
Fast alle DSL-Provider, z.B. 1und1 und Vodafone, nutzen heute ihre eigenen Kommunikationsnetze und bieten Komplettpakete aus DSL und Telefonanschluss. Diese sind in der Regel deutlich kostengünstiger als T-Net basierte Lösungen. Die Mitnahme der „alten“ Telefonnummer, zum neuen Provider, ist problemlos möglich. Dazu muss bei Bestellung eine Rufnummerübernahme (Rufnummerportierung) beauftragt werden. Dies erfolgt im Bestellprozess. Bitte beachten Sie, dass Sie den T-Net Anschluss nicht selber kündigen. Dies wird mit der Rufnummernportierung durch den neuen Anbieter erledigt.
Ich bin momentan nicht bei der Deutschen Telekom:
Sollten Sie sich für ein neues Angebot entscheiden und ihren bisherigen Telefon- und DSL-Anschluss nicht bei der Telekom haben, gibt es folgendes zu beachten. Soll beispielsweise der Wechsel von von 1und1 zu Vodafone erfolgen, prüfen Sie zunächst, ob Vodafone bei Ihnen überhaupt verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, können Sie diesen Anbieter, verständlicher Weise, leider nicht nutzen.
Beachten Sie die Mindestvertragslaufzeit Ihres "alten" Providers - normaler Weise 12 - 24 Monate. Nur wenige DSL-Anbieter haben Vertragslaufzeiten unter 6 Monaten oder gar keine. Als Ausnahme sind hier O2, 1und1 und congstar zu nennen. Bei diesen können optional alle Pakete auch ohne Mindestvertragslaufzeit gebucht werden. Die Kündigungsfrist verkürzt sich dann (meistens) auf einen Monat. Wie Sie richtig kündigen, erfahren Sie unter Punkt 4. Wichtig!
Ein Providerwechsel vor Ende der Vertragslaufzeit ist theoretisch möglich. Es gibt allerdings kein „Recht“ auf eine frühere Entlassung. Wenn sich der Anbieter gütlich zeigt, ist eine Abschlagszahlung üblich oder man zahlt leider eine Weile doppelt. Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht ihrerseits - z.B. bei Änderung der AGBs des Anbieters aufgrund einer Preiserhöhung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist ein Wechsel (DSL-Verfügbarkeit vorausgesetzt) allgemein problemlos möglich.
Wie bereits in der Einleitung dieses Ratgebers erwähnt, kann es beim Wechsel des Internetanbieters zu Problemen kommen. Nicht selten reichen kleine Fehler bereits als Ursache. Allerdings lässt sich der „Schwarze Peter“ nicht immer nur den Anbietern selbst zuschieben. Oft tragen die Verbraucher (unbewusst) selbst zum Scheitern bei. Wer jedoch die folgenden paar Regeln und Tipps beherzigt, wird mit dem Anbieterwechsel kaum Probleme haben!
4.1 Vorbereitung ist der halbe Wechsel…
Der erste und wohl wichtigste Schritt ist, die Vertragslaufzeit des aktuellen DSL- oder Kabelvertrages zu ermitteln. Am besten Sie suchen die Unterlagen gleich heraus. Wichtig ist das Schreiben, wo das Datum mit dem Ende des Vertrages aufgeführt ist. Auf geht’s!
Relevant ist das Datum mit dem Ende der Vertragslaufzeit. Nicht das der Bestellung! Denn der Anbieter kann als Ausgangstermin den der Auftragsbestätigung oder der tatsächlichen DSL-Schaltung angesetzt haben. Und das ist Ihnen wahrscheinlich nicht bekannt. Außerdem können zwischen beiden Terminen Wochen liegen. Haben Sie das Datum ermittelt, gilt es nun die Kündigungsfrist einzurechnen. Bei den meisten Anbietern beträgt diese 3 Monate. Ziehen Sie diese bitte ab. Nun haben Sie das Datum für den spätmöglichsten Wechseltermin. Fast! Rechnen Sie bitte nun noch 4-5 Wochen Puffer für die Bearbeitungszeit des neuen Providers ein. Warum erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Schemata für die Ermittlung des spätesten Termins für eine Kündigung - Idealzeitpunkt ist grün markiert
4.2 Keinesfalls selber kündigen
Wer glaubt, bei einem Wechsel am besten selbst zum Briefpapier für eine Kündigung greifen zu müssen, irrt! Hier lauert die fatalste Fehlerquelle für einen erfolgreichen Anbieterwechsel. Wer zu einem neuen Internetanbieter ziehen will, beauftragt diesen direkt bei der Bestellung (am besten Onlinebestellung), den Wechsel mit abzuwickeln. Während des Bestellprozesses werden dazu entsprechende Daten abgefragt. Zum Beispiel der bisherige Versorger für Telefon und/oder Internet.
Die „Auslagerung“ auf den neuen Internetanbieter hat den angenehmen Vorteil, dass Sie aus dem Spiel sind und Ihnen die gesamten Formalitäten abgenommen werden. Das spart Zeit und Nerven. Zudem kann der Anbieter die Termine selbst wesentlich besser arrangieren und so die Umstellung von DSL und Telefon möglichst nahtlos gewährleisten. Planen Sie zusätzlich, die bisherigen Rufnummern zum neuen Anbieter mitzunehmen, ist außerdem eine sogenannte Rufnummernportierung nötig. Wiederum ist die Abwicklung beim neuen Dienstleister in besseren Händen.

Screenshot von der O2-Seite: Der Anbieter weist direkt noch einmal darauf hin, nicht selbst zu kündigen
4.3 Konsistente und korrekte Angaben machen
Beim Wechsel von der Telekom zu einem Drittanbieter kann es sogar noch eine andere Stolperfalle geben. Die Telekom erhebt drei Datensätze für jeden Kunden. Den Datenbestand des Anschlussinhabers und den des Rechnungsempfängers. Optional noch einen für den Telefonbucheintrag. Rechnungsempfänger kann aber zum Beispiel die Ehefrau sein und Anschlussinhaber der Mann. Geben Sie beim neuen Anbieter daher am besten den Anschlussinhaber an, um Zweifel zu vermeiden. Sonst kann sich der Wechsel deutlich verlängern und unter Umständen die Kündigungsfrist verstreichen lassen.
4.4 Im Falle von Problemen
Gerne schieben Drittanbieter (1und1, Vodafone etc.) die Schuld auf die Telekom, wenn es zu Problemen kommt. Das ist manchmal auch richtig! Allerdings ist der neue Anbieter ihr Vertragspartner und somit auch verantwortlich für die Regelung inkl. Bereitstellung des gebuchten DSL- und Telefonanschlusses. Sollte der erst Schaltungstermin scheitern, so stellt man am besten schriftlich eine Frist zur Beseitigung des Mangels im Laufe von 1-2 Wochen. Sollte es immer noch keine Erfolge geben, habt man theoretisch die Möglichkeit, vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Falls Sie jedoch unbedingt bei dem Anbieter bleiben wollen und die Sache aussitzen, hilft manchmal der Druck über die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.
Damit Sie den richtigen DSL-Anbieter für sich finden, steht Ihnen unser redaktionell gepflegter Tarifvergleich zur Verfügung. Dieser zeigt im Handumdrehen den günstigsten oder besten Anbieter. Prüfen Sie in jedem Fall die DSL-Verfügbarkeit des Anbieters Ihrer Wahl gesondert!
Ein Umzug bedeutet viel Papierkram mit Providern für Strom, Gas etc. und allerlei Behörden. Doch was ist eigentlich mit dem Telefonanschluss und DSL? Hier finden Sie einen ausführlichen Ratgeber zum Thema DSL und Umzug. Was müssen Sie beachten und was kostet das?