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Mit DSL umziehen – (k)ein kostenpflichtiger Kompromiss


Ein Umzug ist oft der Beginn eines neuen Lebensabschnittes. Warum das nicht auch für alltägliche Versorgungsservices wie DSL, Telefon oder Strom zu einem Wechselgrund machen?



Mit diesem kleinen Tutorial „richtig und kostengünstig mit DSL umziehen“ möchten wir Ihnen anhand von häufig auftretenden Fragestellungen helfen, Stolperfallen, Kostengräber, lange Wartezeiten und graue Haare zu vermeiden.

Des weiteren haben wir Ihnen eine aktuelle Kurzübersicht von einigen DSL-Dienstleistern, geordnet nach den wichtigsten Kriterien, zusammengestellt.

Das DSL-Tarifjungle Team wünscht Ihnen schon jetzt einen reibungslosen Umzug mit Ihrem DSL Anschluss.




Habe ich bei einem Umzug ein  Sonderkündigungsrecht?

Wenn Sie ins Ausland umziehen, kann Ihnen ihr bisheriger Provider keine Leistung mehr zur Verfügung stellen, weswegen Ihnen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird. Dies ist auch der Fall, wenn der Anbieter an ihrem neuen Wohnort innerhalb Deutschlands kein DSL zur Verfügung stellen kann (lt. Urteil des AG München vom 20.3.07, 271 C 32921/06, siehe hier). Liegt an ihrem neuen Wohnort hingegen nicht die vertraglich vereinbarte Up- bzw. Downloadhöhe aus technischen Gründen an, so besteht bei den meisten Providern kein  Sonderkündigungsrecht. In diesem Falle wird der Vertrag an die vorhandene Bandbreite angepasst. Es lohnt sich jedoch, Rücksprache mit ihrem bisherigen Anbieter zu halten. Einige Dienstleister bieten aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht an.




Ich will unbedingt bei einem Umzug meinen bisherigen DSL Provider wechseln – aber wie?

Sollte Ihnen aus rechtlichen Gründen kein Sonderkündigungsrecht zustehen, haben Sie noch folgende Möglichkeiten:

  1. „Freikaufen“
    Diese Möglichkeit wird z.B. von der Deutschen Telekom aus Kulanz angeboten. Dabei wird sich zwischen Ihnen und der Telekom auf einen noch fälligen Betrag geeinigt. Dieser kann geringer ausfallen, als derjenige, den Sie bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zahlen müssten.

  2. Ihren bisherigen Provider um Kulanz bitten, dass er Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt.

  3. Mindestvertragslaufzeit abwarten

Warten Sie die Mindestvertragslaufzeit Ihres Providers ab und kündigen Sie vorher zum fristgerechten Termin Ihren Anschluss. 

Andere Alternativen sind nicht möglich, da die Anbieter Ihnen zumeist subventionierte Hardware zur Verfügung stellten und natürlich zumindest diese Kosten ersetzt haben wollen.







Quelle Bild: © ExQuisine - Fotolia.comm


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