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Mit DSL umziehen – (k)ein kostenpflichtiger Kompromiss
Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht? Wenn Sie ins Ausland umziehen, kann Ihnen ihr bisheriger Provider keine Leistung mehr zur Verfügung stellen, weswegen Ihnen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird. Dies ist auch der Fall, wenn der Anbieter an ihrem neuen Wohnort innerhalb Deutschlands kein DSL zur Verfügung stellen kann (lt. Urteil des AG München vom 20.3.07, 271 C 32921/06, siehe hier). Liegt an ihrem neuen Wohnort hingegen nicht die vertraglich vereinbarte Up- bzw. Downloadhöhe aus technischen Gründen an, so besteht bei den meisten Providern kein Sonderkündigungsrecht. In diesem Falle wird der Vertrag an die vorhandene Bandbreite angepasst. Es lohnt sich jedoch, Rücksprache mit ihrem bisherigen Anbieter zu halten. Einige Dienstleister bieten aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht an.
Sollte Ihnen aus rechtlichen Gründen kein Sonderkündigungsrecht zustehen, haben Sie noch folgende Möglichkeiten:
Warten Sie die Mindestvertragslaufzeit Ihres Providers ab und kündigen Sie vorher zum fristgerechten Termin Ihren Anschluss. Andere Alternativen sind nicht möglich, da die Anbieter Ihnen zumeist subventionierte Hardware zur Verfügung stellten und natürlich zumindest diese Kosten ersetzt haben wollen.
Quelle Bild: © ExQuisine - Fotolia.comm |
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Manchmal steckt der Teufel...
Hören Sie mir bloß auf, das war teuer und nervenaufreibend!“ oder „Nie wieder!“ sind nur zwei wohlformulierte Aussagen, die man manchmal liest, wenn es um den Telefon bzw. DSL Umzug geht. Die Telekommunikations-dienstleister sind nicht immer ganz unschuldig an solch einer Misere wie in jenem Fall.
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