Es ist die Tücke der „Bis zu“ Angaben: Betrachtet man nur die reine Zahl, kann man schnell von 10, 50 oder 100 Mbit/s Downloadrate beeindruckt werden. Wäre da nicht das „Bis zu“. So kann die tatsächliche Rate oft deutlich unter den Maximalzahlen liegen. Dass ist nicht nur ärgerlich, sondern Vertragsbruch, wie ein Gericht kürzlich entschied. Demnach darf bei Internetgeschwindigkeiten, die deutlich unter den Versprochenen liegen, gekündigt werden. Der Teufel liegt hier jedoch im Detail. weiter […]