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Mai 13 2010

 von: Redaktion dsl-tarifjungle.de

Der Bundesgerichtshof urteilte am 12.05.2010 über die Frage, wie Inhaber eines ungesicherten WLANs für dadurch verursachte Missbräuche haften. Die vorliegende Entscheidung war ein Mittelweg zwischen Kläger und Beklagtem. Hier alles zu den Hintergründen, eventuellen Kosten und wie Sie sich davor schützen können.

Urteil zu offenen WLANs

Der Ausgangsfall

Der Entscheidung war ein Streit zwischen der Musikindustrie und einer Familie vorausgegangen, die ein privates und unverschlüsseltes WLAN Netz betrieb. Als sich besagte Familie im Urlaub befand, erlangte jemand Zugang zu diesem Netz und bot über deren Internetanschluss einen Musiktitel in einer Tauschbörse an. Die Musikindustrie ließ über die Staatsanwaltschaft den WLAN Betreiber ermitteln und forderte diesen zur Unterlassung inkl. Abmahnung + Kosten auf sowie zu einer Zahlung von 150 Euro pro Titel für die Rechteverwertung bzw. Schadenersatz. Das Argument, dass man im Urlaub war und diesen Song niemals zum Download angeboten hatte, verwarf in erster Instanz das Landgericht Frankfurt und gab der Musikindustrie recht. Das Oberlandesgericht revidierte das Urteil und sprach den Beklagten das Recht zu. Nach Einspruch durch die Musikindustrie wurde dieser Streitfall zur entgültigen Klärung an den BGH verwiesen. Dieser hatte nun zu entscheiden, wer in solch ein Fall haftet.

Mit Ihrer Entscheidung gingen die Richter einen Mittelweg. Zum Einen sahen Sie eine Abmahnung in Höhe von 100 Euro sowie einen Unterlassungsanspruch zugunsten der Industrie für gerechtfertigt. Rechteverwertungsgebühren und Schadensersatz lehnten sie jedoch ab, da der Titel nicht vom Beklagten genutzt bzw. angeboten wurde und ihm deswegen keine Schuld treffe.

Wie ist dieses Urteil zu bewerten?

Es ist gerechtfertigt, dass der Beklagte eine Teilschuld erhält. Sein Netzwerk nicht zu verschlüsseln und damit Fremden Zugang zu seinem Internetanschluss zu gewähren, ist grob fahrlässig, wenn nicht sogar Vorsatz. Es gibt heute viele Möglichkeiten, sich über Schutzmaßnahmen und Verschlüsslungen zu informieren. Jedoch wird aus Bequemlichkeit dies meist vernachlässigt. Auf der anderen Seite die Musikindustrie: Warum sollen Verwertungsrechte bezahlt werden, wenn derjenige diese Musik nicht nutzt bzw. nicht eingestellt hat? Denn mit dieser Forderung von 150 Euro pro Titel wäre der Internetanschluss-Betreiber ggf. finanziell schnell ruiniert.

Ist das der Tod von Internetcafes?

Die oben genannte Entscheidung bedeutet ein Umdenken für alle Betreiber offener WLAN-Zugänge. Diese werden nicht selten von Cafés und Bars betrieben, als Mehrwert für die Gäste. Hier sind also technische Maßnahmen zu ergreifen und muss ggf. nachgerüstet werden. Zum Schutz der Betreiber sind die meisten PCs aber so abgesichert, dass kein Download möglich ist bzw. solche Tauschbörsen gar nicht angesteuert werden können.

Was bedeutet das für Sie als Nutzer konkret?

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes, müssen auch Betreiber privater WLAN-Netze alle nach dem Stand der Technik möglichen Vorkehrungen treffen, die die Absicherung gegen unbefugten Zugriff betreffen. Dazu gehört insbesondere die fachmännische Einrichtung des WLAN-Netzes und die richtige Verschlüsselung.

Wie können Sie sich schützen?

Verschlüsseln Sie Ihr Netzwerk. Nicht mit dem schon bereits leicht knackbaren WEP-Verfahren, sondern nutzen Sie WPA oder noch besser WPA2. Wählen Sie ein langes und sicheres Passwort – also bitte nicht „abcdefg123456“. Dieses kleine, nützliches Tool generiert alphanummerische Schlüssel im Handumdrehen. Begrenzen Sie den Zugriff auf Ihr Netzwerk. Melden Sie die Rechner, welche Sie im Netzwerk haben wollen an und nutzen dann die Funktion „Keine weiteren Geräte zulassen“. Verbergen Sie Ihre SSID – sprich den Namen des Netzwerkes. Ändern Sie das Kennwort Ihres Routers. Uns so weiter…

Mit diesen Tipps sind Sie auf der sicheren Seite. Weitere Information, wie Sie sich schützen können finden Sie in unserem Tutorial zur Einrichtung eines WLANs.

Weiterführendes

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Bild: © Aamon – Fotolia.com

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