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Jun 18 2015

 von: Bastian_Albrecht

Nach einer beihilferechtlichen Prüfung, ist die EU-Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die von Deutschland angesetzten Förderregelungen für den Netzausbau mit den Beihilfevorschriften konform sind. Insgesamt 3 Milliarden Euro stehen für den Ausbau zum flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Internet zur Verfügung. Was für die meisten Netzbetreiber eine positive Nachricht ist, hat für die Deutsche Telekom einen faden Beigeschmack. Die Vectoring-Technologie ist von den Fördermitteln ausgeschlossen.

Beihilferegelung im Überblick

Im Februar 2014 hat Deutschland die angesprochene Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen angemeldet. Bis zu 3 Milliarden Euro sollten für die nächsten Jahre bereitgestellt werden. Nun hat die EU-Kommission die Maßnahme anhand der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Breitbandleitlinien aus dem Jahr 2013, geprüft und genehmigt. Inhalt der Leitlinien umfasst hauptsächlich die Zielstellung, dass „öffentlich geförderte Netze allen Wettbewerbern zu diskriminierungsfreien Bedingungen offenstehen müssen“. Für Deutschland ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die wesentlichen Aspekte der Leitlinien erfüllt werden.

Zugang zum Breitband für ländliche Regionen?

Die flächendeckende Förderung des Breitbandnetzes soll vor allem auch die ländlichen Regionen zeitnah mit schnellem Internet versorgen. Hier ist ein Glasfaserausbau aus wirtschaftlicher Sicht ohne diverse Fördermittel nicht lohnenswert. Durch die genehmigten Mittel, könnte hier zukünftig Abhilfe geschaffen werden. Generell gilt der Ausbau aus Sicht der EU als Maßnahme, um die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration zu fördern. Darüber hinaus, bildet der Netzausbau einen wesentlichen Beitrag zur digitalen Agenda. Mindestens 30 Mbit/s und in den meisten Fällen 50 Mbit/s sollen durch die Fördermittel erreicht werden.

Vectoring von staatlicher Förderung ausgeschlossen

Schon lange Zeit steht die Vectoring-Technologie in starker Kritik. Als Wiederkehr zum einstigen Monopol der Telekom, wurde diese bereits deklariert. Diese Kritik ist auch von Seiten der Kommission wahrgenommen worden. Durch die Bündelung der Anschlüsse und der Tatsache, dass nur noch ein Anbieter physischen Zugriff auf die Leitung hat, ist dies ein mögliches Hindernis für den Wettbewerb. Diese Bedenken nennt die EU-Kommission auch als Begründung dafür, dass die Vectoring-Technologie für staatlich geförderte Projekte nicht zum Einsatz kommen kann.

Quelle: EU-Kommission

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