Wie auf dsl-tarifjungle.de berichtet, beschloss die Bundesnetzagentur bereits im März, dass die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zur „letzten Meile“ an Schaltverteilern gewähren muss. Dagegen wird nun beim Verwaltungsgericht Köln geklagt.
Ländliche Regionen unterversorgt
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Im Rahmen der Breitbandinitiative will die Bundesregierung bis 2010 flächendeckend in ganz Deutschland Breitbandverbindungen bereitstellen. Speziell in ländlichen Gebieten gibt es da aber noch viele „weiße Flecken“, in denen kein DSL verfügbar ist. Haushalte in kleineren Dörfern sind oftmals zu weit weg von den Vermittlungsstellen. Dadurch ist die Dämpfung in der Leitung zu groß und es steht nicht die volle Bandbreite, häufig auch gar kein Internetanschluss, zur Verfügung.
Neue Schaltverteiler müssen gebaut werden
Durch extra Schaltverteiler erfolgt eine Bündelung der Leitung an nur einem zentralen Ort. Die Länge der Leitung zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden verkürzt sich. Ortschaften, die eine schlechte oder keine Breitbandversorgung haben, würde somit ein schneller Internetanschluss ermöglicht und die ländliche Breitbanderschließung würde vorangetrieben werden. Solche Schaltverteiler müssen aber oftmals erst gebaut werden und zwar, laut dem Beschluss der Bundesnetzagentur, von der Deutschen Telekom.
Eilklage ans Verwaltungsgericht Köln
Die Bundesnetzagentur kam damit einem schon 2008 gestellten Antrag der Eifel-Net nach. Diese Verpflichtung bewertet die DT allerdings als rechtswidrig. Die Kosten für den Bau der Schaltverteiler bekomme die Telekom nicht vollständig erstattet. Am 15. Juni wurden zwar von der Bundesnetzagentur Entgelte festgelegt, die die Telekom von ihren Konkurrenten für den Zugang zu Schaltverteilern verlangen darf. Diese würden aber nicht ausreichen. Deshalb wurde am Montag eine Eilklage gegen den Beschluss beim Verwaltungsgericht Köln erhoben. Bereits im Dritten Quartal dieses Jahres könnte das Verfahren abgeschlossen sein.
Höttges sieht Telekom im Nachteil
Timotheus Höttges, Finanzvorstand der Deutschen Telekom äußerte sich verärgert: „Die Kappungsgrenze führt dazu, dass die Telekom den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert. Dies entspricht nicht der Breitbandstrategie der Bundesregierung, die von ausgehandelten Kooperationen ausgeht, bei denen das Risiko angemessen verteilt wird. Diese Art der Regulierung bringt den Breitbandausbau in Deutschland nicht weiter.“
Weiterführendes
» Weiterer Mosaikstein zur Umsetzung der Breitbandstrategie
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