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Nov 14 2010

 von: Redaktion dsl-tarifjungle.de

Diese Woche urteilte der Bundesgerichtshof zu einem Thema, welches schon viele Jahre die Rechtslandschaft und die Verbraucher beschäftigt. Kann man als Kunde den DSL-Vertrag vorzeitig außerordentlich kündigen, weil wegen eines Umzugs der neue Anbieter dort nicht verfügbar ist? Der BGH sagt nun NEIN!

Unsicherheit auf Verbraucher übertragen

Das Urteil (Az.: III ZR 57/10) des BGH vom Donnerstag dieser Woche ist nicht gerade ein großer Schritt in Sachen Verbraucherfreundlichkeit. Denn bisher war es eigentlich Usus, dass Kunden eines Internetanbieters sich auf ein Sonderkündigungsrecht berufen konnten. Und zwar immer dann, wenn wegen eines Umzuges am neuen Wohnort der Anbieter gar kein DSL (oder Kabel bzw. VDSL) anbieten kann. Das macht eigentlich auch Sinn. Denn man selbst kann schließlich wenig dafür, wenn der Breitbandanbieter dort kein Anschluss bietet. Doch der BGH sah das nun anders wie Sie im folgenden Abschnitt erfahren.

Kunde trägt Risiko

Im Prinzip hat der BHG das Risiko vom Provider auf den Kunden übertragen. Wer einen 2 Jahresvertrag abschließe trage selbst das Restrisiko, das im Falle eines Umzuges am neuen Wohnort Anbieter XY nicht liefern kann. Der Kunde ändere selbst aus eigenen Stücken seine persönlichen Verhältnisse. Egal ob aus beruflicher oder familiären Beweggründen. Beide sind kein ausreichendes Kriterium für eine außerordentliche Vertragskündigung. Betroffene müssten also bei der Wohnungssuche künftig die Verfügbarkeit des bisherigen DSL-Anbieters einbeziehen oder die restliche Laufzeit des alten Vertrages doppelt zahlen…

Lösungen und Vorkehrungen

Ob jeder Anbieter sich auf das Urteil auch konsequent beruft und keine „Kulanz“ walten lässt ist fraglich. Sicher sein kann man sich nun allerdings leider nicht mehr. Wer weiß das er häufiger umzieht bzw. umziehen muss, sollte sich daher Anbieter suchen, die keine oder eine vergleichsweise kurze Vertragslaufzeit haben. Von Angeboten ohne Vertragslaufzeit (1-3 Monate Kündigungsfrist) über 12 Monate bis 24 Monate, gibt es etliche Angebot auf dem Markt. Hier haben wir für Sie eine Übersicht erstellt von Anbieter erstellt, die solche Tarife bieten.

Weiterführendes

» zur Entscheidung des BGH
» DSL: Was tun bei Umzug – ein Ratgeber
» DSL Tarife vergleichen
» DSL Verfügbarkeit prüfen


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