« News Übersicht

Okt 18 2013

 von: FxS

Nachdem die Politik den Zwang zu vorgeschriebenen Routern als Problem wahrgenommen hat, wurde sich mit verschiedenen Herangehensweise um eine Lösung bemüht. Nun lädt die Bundesnetzagentur zu einer Anhörung, die die entscheidende Weichenstellung für ein verbraucherfreundliches Reglement darstellen kann.

Anfang 2013 wurde nach Verbraucherbeschwerden, in Richtung der Bundesnetzagentur (BNetzA), der Routerzwang ins öffentliche und politische Bewusstsein gerufen. Dabei wurde auch eine legislative Unklarheit beleuchtet, die Telekommunikationsanbietern die Vorgabe bestimmter Router beim Zugang zum Internet erlaubt. Wo das DSL-Netz endet, war nicht gesetzlich festgelegt worden. Dadurch kann ein Anbieter einen Router als Teil des DSL-Netzes definieren – und umfassend dessen Funktionen festlegen.

Jeder kann sich an der Entscheidung zum Routerzwang beteiligen

Zusätzliche Brisanz erhielt das Thema im Zusammenhang mit der digitalen Privatsphäre. Der theoretisch jederzeit mögliche Zugriff auf die Router durch die Telekommunikationsunternehmen verunsichert die Bürger und weckt Zweifel an einer realen Netzneutralität. Auf der anderen Seite argumentierten Anbieter mit Routerzwang, dass dieser Störungsbearbeitung, Logistik und Administration deutlich erleichtere und nur so eine optimale Abstimmung mit der Übertragungstechnologie garantiert sei. Dem Kunden stehe es frei, ein zusätzliches Gerät, mit den gewünschten Einstellungen, hinter den vorgegebenen Router zu schalten.

 

Für 17 Hersteller aus der Telekommunikationsbranche sind diese Rechtfertigungen inakzeptabel. Sie sprachen sich im April bei Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und BNetzA für eine gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung der Netzzugangsstelle aus (an der Telefondose, auch TAE-Dose genannt), verbunden mit der freien Wahl des Routers. Im Juli hat sich der Bundestag der Problematik angenommen und insbesondere die Netzneutralität diskutiert. In der Folge hörten sich BNetzA und BMWi die Hersteller der Endgeräte an. Jetzt wurde eine formelle Anhörung zum Netzanschlusspunkt angesetzt. Hier können sich alle Verbraucher, Anwender, Verbände und Industrie, zu ihrer Perspektive äußern. Die Stellungnahmen können bis zum 6. November eingereicht werden. Weitere Informationen zum Ablauf sind in der „BNetzA-Mitteilung 398/2013“ zu finden (online leider nicht mehr verfügbar).

AVM fordert den Erhalt eines freien und fairen Marktes

Der Fritz!Box-Hersteller AVM spricht von 24 Millionen DSL-Anschlüssen, die von der künftigen Entscheidung der BNetzA beeinflusst werden. Die von der BNetzA vorgeschlagene Alternative der Netzabschlussgeräte sei nicht praktikabel, es gelte die Telefon-Dose als einheitlichen Netzabschlusspunkt zu erhalten. Es sei außerdem technisch schwierig, wie von der BNetzA angestrebt, für DSL, Kabel sowie LTE (und weitere) einen einheitlichen Netzabschlusspunkt zu finden. Im Sinne eines freien Wettbewerbes und der großen Bedeutung von DSL, gelte es den marktwirtschaftlichen Wettbewerb lebendig zu halten. AVM verweist dabei auf den Mobilfunk, der durch einen hohen Wettbewerbsdruck ein Innovationsmotor ist und dadurch unter anderem den Smartphones zum Durchbruch verholfen hat.

 

Quelle: AVM

 Sei der erste, der die News teilt!
Was meinen Sie dazu...?

You must be logged in to post a comment. Login now.





Alle Angaben und Tarife wurden nach bestem Wissen und unter
sorgfältigen Recherchen publiziert. Wir geben jedoch keine Gewähr auf Richtigkeit!
© dsl-tarifjungle.de