Der Beschluss, dass die Deutsche Telekom AG seinen Wettbewerbern den Zugang zur „letzten Meile“ an einem Schaltverteiler gewähren muss, fiel bereits im März 2009. Nun legte die Bundesnetzagentur die entsprechenden Entgelte fest, die die Telekom von ihren Konkurrenten dafür verlangen darf. weiter […]