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Mai 07 2013

 von: FxS

Zeichnet sich der Auftakt einer Klagewelle ab? Das von der Deutschen Telekom im Fall der Ausbremsung angebotene Schneckentempo, wird als unbrauchbar für den Alltag eines typischen Internetnutzers bezeichnet. Unterzeichnet die Telekom bis zum 16. Mai nicht eine Unterlassungserklärung, die faktisch das Ende der Drossel bedeutet, kümmern sich Juristen um die weitere Abwicklung des Streites.

 

Die Verbraucherzentrale NRW kann sich einer breiten Unterstützung der Öffentlichkeit sicher sein, bei ihrem Kampf gegen die zum 2. Mai eingeführten Klauseln für DSL-Neukunden. Mittels Abmahnung wurde der Telekom nun die Pistole auf die Brust gesetzt: Klauseln weg oder rechtliche Auseinandersetzung. Dabei ist absehbar, dass der Konzern dieser publikumswirksamen Masche nicht nachgeben wird. Doch es wäre ebenfalls wenig verwunderlich, wenn nicht weitere Einzelpersonen und Verbände sich der Klage anschließen würden. Die Entscheidung der Judikative ist dabei alles andere als sicher. Die Führungsebene der Telekom geben sich zwar selbstbewusst, doch vor Gericht werden vor allem Fakten, Gutachten und sicherlich auch ein wenig der politische Willen, einen bedeutenden Einfluss haben.

Begrenzte Flatrate-Geschwindigkeit falsch dimensioniert?

Die Internetbremse selbst ist noch nicht einmal das große Problem der Verbraucherzentrale. Vielmehr wird eine verschleierte Auskunft über den tatsächlichen Umfang der Internetangebote beklagt. NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller beschreibt die Diskrepanz zwischen Werbung und Realität: „Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen. Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden[…]“, so Müller weiter.
Insbesondere Drittanbieter seien, neben den Nutzern, dann die Leittragenden.

 

Gemeint sind hier insbesondere die Nutzung von Videoplattformen (unter anderem YouTube, Save.TV etc.), (Musik-)Streaming und Internet-Telefonie (Voice-over-IP), die quasi mit dem Greifen der Drossel unmöglich werden. Und auch verhältnismäßig einfache Nutzungsarten, wie das Surfen im Internet oder der Mailverkehr, werden spürbar behindert. Mit 384 KBit/s wurde einfach eine Übertragungsgeschwindigkeit gewählt, die von vornherein auch den bescheidenen Nutzer zu Zusatzpaketen mit „Highspeed-Volumen“ nötigen, von Haushalten mit mehreren aktiven Konsumenten gar nicht erst zu reden. Immerhin reden wir bei 384 KBit um nichtmal 0,5 MBit/s – die Definition für Breitbandinternet liegt momentan bei dem doppelten Wert…

Anstoß für eine Grundsatzdebatte über die Infrastruktur?

Für die Verbraucherzentrale NRW ist daher das Maß bereits voll, es wurde eine „nicht hinnehmbare Benachteiligung der Verbraucher“ festgestellt. Die Einschränkungen der Call&Surf-Tarifen sollen wieder aufgehoben werden, denn „sonst müssen die Gerichte entscheiden.“ Und das werden sie auch aller Voraussicht nach. Der knappe Zeitrahmen offenbart den Vorstoß der Verbraucherzentrale bereits als symbolischen Akt. Auf einer eigens zusammengestellten Website (nicht mehr verfügbar) informiert die Zentrale über das Thema. Der Telekom darf jedoch auch gratuliert werden. Mit den Plänen zur Drossel kommt jetzt vielleicht endlich eine breite gesellschaftliche Debatte über die Zukunft von Breitbandinternet in Deutschland zustande. Hat die Bundesrepublik bisher wirklich genug getan, um im internationalen Wettbewerb der Informationsgesellschaften gut aufgestellt zu sein? Was hat die Breitbandstrategie effektiv gebracht? Stimmen die Anreize für die Telekommunikationsunternehmen (Förderprogramme, freier Wettbewerb)?

 

Quelle: Deutsche Telekom

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