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Jul 09 2013

 von: FxS

Die Deutsche Telekom hat weiter mit den Folgen ihrer Ankündigung zur Einführung von Volumenbegrenzungen zu kämpfen. Obwohl es noch mindestens drei Jahre dauert, bis die ersten Folgen in der Praxis zu spüren sind, werden bereits alle juristischen Register gezogen. Welche Chancen hat die Verbraucherzentrale?

Wie das Nachrichtenmagazin Focus erfahren hat, plant die Verbraucherzentrale NRW ein Verbot zur Drosselung von DSL-Flatrates. Es soll künftig nicht mehr möglich sein, die Geschwindigkeit von Festnetzanschlüssen radikal einzuschränken. Dabei spricht ein Sprecher der Verbraucherzentrale von einer latenten Wiederholungsgefahr: „Wir wollen ein Grundsatzurteil, das dem Verbraucher Sicherheit verschafft.“

Was ist überhaupt eine Flatrate?

Um den Konsumenten einen unbeschränkten Internetzugang zu garantieren, wird daher die Anerkennung und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert. In dieser Erklärung wird eine Verpflichtung der Telekom zum Verzicht auf jegliche Drosselungen festgeschrieben. Doch wie gut sind überhaupt die Aussichten der Verbraucherzentrale, auf dem Rechtsweg ein belastbares Ergebnis zu erringen? Entgegen dem allgemeinen Gefühl der Empörung, ist eine günstige Entscheidung alleine aufgrund der Faktenlage, nicht zu erwarten.

 

Denn der Begriff „Flatrate“ wird nirgendwo verbindlich und einheitlich dokumentiert. Zwar geht der Verbraucher davon aus, dabei mit einer Pauschzahlung 24/7 online gehen zu können. Doch bereits mit der verfügbaren Geschwindigkeit fängt die Grauzone an. Diese steigt in der Regel erst mit höherwertigen Tarifen oder Zusatzpaketen. Ein allgemein anerkannter Umstand. Ist ein Volumenmodell nicht dahingehend vergleichbar? Schließlich entstehen durch die Ausbremsung erst einmal keine Mehrkosten. Bei den reinen Volumentarifen aus den Boomjahren des Internets blieb zwar die Geschwindigkeit konstant, dafür wurde nach der Volumenüberschreitung jedes zusätzliche MB teuer abgerechnet.

Präzedenzfall mobile Datendienste?

Im mobilen Datenverkehr gab es bislang keine öffentlichkeitswirksamen Auseinandersetzungen um eine missbräuchliche Einstufung von Datentarifen als Flatrate. Hier ist es flächendeckend üblich, dass nach dem Aufbrauchen des Datenvolumens die Flatrate auf Schneckengeschwindigkeit reduziert wird. Gelingt es der Verbraucherzentrale also nicht formale Fehler im Vertragswerk der Telekom nachzuweisen, bleibt vor allem eine populistische Werbeaktion in eigener Sache. Denn selbst wenn Bundesnetzagentur und Co in ferner Zukunft einmal die Basisdefinition zur Flatrate gesetzeswirksam erarbeiten, wird den Telekommunikationsunternehmen ausreichend Zeit zur Schaffung neuer Begrifflichkeiten bleiben.

 

Quelle: Focus

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